Nachtarbeit
Aus WISSEN-digital.de
Arbeitszeit während der Nachtstunden von 23 bis 6 Uhr (in einigen Branchen zwischen 22 und 5 Uhr) mit eigener gesetzlicher und tarifvertraglicher Regelung (Definition in § 2 Arbeitszeitgesetz). Für schwangere Frauen und Jugendliche verboten; das generelle Nachtarbeitsverbot für Frauen wurde mit der Neufassung der Arbeitszeitverordnung 1994 abgeschafft.
Die Regelungen sehen eine erhöhte Entlohnung der Nachtarbeit vor und gewährleisten bestimmte Ruhephasen bzw. Arbeitszeitbegrenzungen. Üblich ist in vielen Betrieben der wochen- oder monatsweise Wechsel zwischen Tag- und Nachtschichten.
Über die gesundheitlichen Auswirkungen von Nachtarbeit wird geforscht; Zusammenhänge mit bestimmten Erkrankungen (z.B. Brustkrebs) konnten noch nicht eindeutig belegt werden.
Magazin - Neue Artikel
Themen
Ludwig XIV.
Ein typischer Vetreter des höfischen Absolutimus ist der französische König Ludwig XIV. .
Schädel
Beim Aufbau des Schädels unterscheidet man zwischen Gesichts- und Gehirnschädel.
Igel
Im Oktober ist es wieder soweit: Der Igel hält seinen Winterschlaf bis zum Frühlingsmonat April.
Libyen
Der nordafrikanische Staat Libyen gilt als höchstentwickelter Staat Afrikas.
Kalenderblatt vom 26. Mai
| 1521 | Kaiser Karl V. erlässt gegen Martin Luther das Wormser Edikt. |
| 1938 | Hitler legt den Grundstein zum Bau des ersten Volkswagenwerks. |
| 1952 | Die Außenminister Dean Acheson (USA), Antony Eden (Großbritannien), Robert Schumann (Frankreich) und Konrad Adenauer (Bundesrepublik Deutschland) unterzeichnen den "Vertrag über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik und den drei Westmächten", den Generalvertrag. Durch diesen wird das Besatzungsstatut aufgehoben. Die Bundesrepublik soll "gleichberechtigt in die europäische Gemeinschaft eingegliedert" werden. |
Neue und aktualisierte Artikel
Südsudan - Arabischer Frühling - Fabel - Eulen - Winston Churchill - Johannes Paul II. - Blaumeise - Beutelmeise - Volkszählung - Triathlon - Fidel Castro




