Nachtarbeit

    Aus WISSEN-digital.de

    Arbeitszeit während der Nachtstunden von 23 bis 6 Uhr (in einigen Branchen zwischen 22 und 5 Uhr) mit eigener gesetzlicher und tarifvertraglicher Regelung (Definition in § 2 Arbeitszeitgesetz). Für schwangere Frauen und Jugendliche verboten; das generelle Nachtarbeitsverbot für Frauen wurde mit der Neufassung der Arbeitszeitverordnung 1994 abgeschafft.

    Die Regelungen sehen eine erhöhte Entlohnung der Nachtarbeit vor und gewährleisten bestimmte Ruhephasen bzw. Arbeitszeitbegrenzungen. Üblich ist in vielen Betrieben der wochen- oder monatsweise Wechsel zwischen Tag- und Nachtschichten.

    Über die gesundheitlichen Auswirkungen von Nachtarbeit wird geforscht; Zusammenhänge mit bestimmten Erkrankungen (z.B. Brustkrebs) konnten noch nicht eindeutig belegt werden.

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