Nachlassgericht
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das für den Erblasser zuständige Amtsgericht. Die Örtlichkeit richtet sich nach dem letzten Wohnsitz des Erblassers (§ 73 Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, FGG). Das Nachlassgericht regelt alle rechtlichen Fragen, die mit der Erbschaft zusammen hängen. Die Aufgaben werden weitgehend von Rechtspflegern durchgeführt, z.B. das Ausstellen eines Erbscheins.
Kalenderblatt - 25. April
1826 | In England fährt das erste mit einem Verbrennungsmotor angetriebene Fahrzeug. |
1927 | Die in Genf tagende Abrüstungskonferenz einigt sich auf das Verbot des Gaskriegs. |
1945 | Beginn der Gründungskonferenz der Vereinten Nationen. |