Monarchie
Aus WISSEN-digital.de
(griechisch "Einzelherrschaft")
politische Herrschaftsform, in der ein Einzelner auf Grund besonderer Vorrechte oder besonderer Fähigkeiten unverletzbar herrscht. Im Gegensatz zur Diktatur ist die Monarchie nicht ihrem Wesen nach ungesetzliche Willkür bzw. Gewaltherrschaft.
Nach ihrer Rechtsform lässt sich zwischen Erbmonarchie, in der die Erbfolge nach einer Ordnung innerhalb einer Familie (Dynastie) festgelegt ist, und Wahlmonarchie, in welcher der Herrscher von einer Adelsgruppe frei gewählt wird, unterscheiden. Nach dem Umfang der rechtlichen Verfügung des Monarchen über die Staatsgewalt sind zwischen absoluter Monarchie (der Monarch verfügt über die volle Staatsgewalt, Absolutismus) und beschränkter Monarchie (parlamentarische Monarchie, konstitutionelle Monarchie, ständische Monarchie) zu unterscheiden.
Parlamentarische Monarchie: Der Monarch ist an den Volkswillen gebunden und nicht mehr frei in der Ernennung und Entlassung von Regierungen.
Konstitutionelle Monarchie: Der Monarch ist oberstes Staatsorgan; die Ausübung der Macht wird beschränkt durch den in der Verfassung formulierten Einfluss der Volksvertretung.
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