Ein Gerät zur Aufnahme des Funkkontaktes zur nächstgelegenen Funkrelaisstation oder zum Nachrichtensatelliten. Die betreffende Station ist mit Sende- und Empfangseinrichtungen ausgestattet. Das Mobilfunkgerät ist entweder fest in einem Fahrzeug, Flugzeug oder Schiff eingebaut oder existiert als tragbares Gerät mit einem Akkumulator als Energiespender. Ein Mobiltelefon (siehe Handy) ist mit einer Karte ausgerüstet, die einen Schaltkreis mit der Funktelefonnummer enthält und auch zur Steuerung der Gebührenabrechnung dient.