Mehrheitsprinzip

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    auch: Majoritätsprinzip;

    rechtlicher Grundsatz, der besagt, dass sich die Minderheit bei Entscheidungen der Mehrheit zu fügen hat und dass die Frage der Entscheidung damit beantwortet ist, wie die Mehrheit der abgegebenen Stimmen entschieden hat. Das Mehrheitsprinzip als Wahlprinzip ist in Demokratien das technische Mittel, um Entscheidungen herbeizuführen. Siehe auch Mehrheit.

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