Maximilian Reichsfreiherr von Weichs zur Glon

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    deutscher Generalfeldmarschall; * 12. November 1881 in Dessau, † 27. September 1954 auf Gut Rösberg bei Bonn

    Von Weichs Vater war Oberstallmeister des Herzogs von Dessau. Nach dem Abitur im Jahre 1900 trat er als Fahnenjunker bei den bayerischen Schweren Reitern in Landshut ein. 1902 war er Leutnant und tat von 1902 bis 1908 Dienst als Regiments-Adjutant. Von 1910 bis 1913 erhielt er an der Bayerischen Kriegsakademie seine Generalstabsausbildung und wurde im März 1914 zum Rittmeister befördert. Er kämpfte an zahlreichen Kriegsschauplätzen des Ersten Weltkrieges.

    22 Jahre später erhielt von Weichs, inzwischen General, den Oberbefehl über die 2. Armee, mit der er im Westfeldzug 1940 die französischen Stellungen an der Aisne durchbrach. Von Weichs wurde nach dem Waffenstillstand in Frankreich zum Generalobersten befördert.

    Im Russlandfeldzug war die 2. Armee der Heeresgruppe Mitte unterstellt. Über Smolensk drang die 2. Armee in Richtung Moskau vor. Als der Winter und die russischen Gegenangriffe einsetzten, musste von Weichs seine Armee auf die Linie Orel-Kursk zurücknehmen, um nicht umfasst und eingekesselt zu werden. 1942 ernannte Hitler den Freiherrn von Weichs zum Oberbefehlshaber der Heeresgruppe B - behielt sich selbst aber die Führung der 6. Armee vor. Am 30. Januar 1943 wurden die Generalobersten von Richthofen, Paulus, von Kleist und der Freiherr von Weichs zu Generalfeldmarschällen befördert.

    Als im Sommer 1943 unter dem Ansturm sowjetischer Truppen eine Frontverkürzung befohlen wurde, berief am 10. Juli Hitler den Generalfeldmarschall von Weichs ab und versetzte ihn in die Führerreserve. Sechs Wochen später holte Hitler ihn zurück und setzte ihn als Oberbefehlshaber Südost ein. Im April 1945 wurde von Weichs erneut seines Postens enthoben und endgültig in die Führerreserve versetzt. Vom 2. Mai 1945 bis zum 31. November 1948 befand sich Weichs in amerikanischer Kriegsgefangenschaft. Dann sollte er im "Südost"-Prozess vor ein Militärtribunal gestellt werden. Doch die Anklage gegen ihn wurde fallengelassen, wegen schwerer Erkrankung gewährte man ihm Haftentlassung.

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