MFV

    Aus WISSEN-digital.de

    Abk. für: Mehrfrequenzverfahren, Mehrfrequenzwahlverfahren, auch: Tonwahlverfahren;

    Wahlverfahren bei analogen Telefonanlagen. Bei dieser "Tonwahl" werden die Zahlen 0 bis 9 bzw. die Symbole Raute (#) und Stern als Töne verschiedener Frequenzbereiche übertragen. Es kann damit schneller als mit dem Impulswahlverfahren gewählt werden, d.h. ein wesentlich schnellerer Verbindungsaufbau ist möglich und eine große Anzahl von Steuersequenzen ist verfügbar.

    Gegensatz zu: IWV

    Kalenderblatt - 20. April

    1844 Uraufführung des Märchens "Der gestiefelte Kater" von Ludwig Tieck.
    1916 Die USA drohen Deutschland mit dem Abbruch der diplomatischen Beziehungen, wenn Deutschland nicht die Torpedierung von Fracht- und Passagierschiffen aufgebe.
    1998 Die Terrororganisation RAF (Rote Armee Fraktion) erklärt sich selbst für "Geschichte" und löst sich auf.