MFV
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Abk. für: Mehrfrequenzverfahren, Mehrfrequenzwahlverfahren, auch: Tonwahlverfahren;
Wahlverfahren bei analogen Telefonanlagen. Bei dieser "Tonwahl" werden die Zahlen 0 bis 9 bzw. die Symbole Raute (#) und Stern als Töne verschiedener Frequenzbereiche übertragen. Es kann damit schneller als mit dem Impulswahlverfahren gewählt werden, d.h. ein wesentlich schnellerer Verbindungsaufbau ist möglich und eine große Anzahl von Steuersequenzen ist verfügbar.
Gegensatz zu: IWV
Kalenderblatt - 20. April
1844 | Uraufführung des Märchens "Der gestiefelte Kater" von Ludwig Tieck. |
1916 | Die USA drohen Deutschland mit dem Abbruch der diplomatischen Beziehungen, wenn Deutschland nicht die Torpedierung von Fracht- und Passagierschiffen aufgebe. |
1998 | Die Terrororganisation RAF (Rote Armee Fraktion) erklärt sich selbst für "Geschichte" und löst sich auf. |