Liturgie

    Aus WISSEN-digital.de

    (griechisch "Dienst am Volk")

    1. ursprünglich die unentgeltliche Leistung für die Gesellschaft in der griechischen Antike.
    2. fest vorgeschriebene Form des Gottesdienstes.

    In der katholischen und orthodoxen Kirche: vorgeschriebene Form des Gottesdienstes als Vollzug des Priesteramtes Christi. Zusammen mit Zeugnis und Diakonie gehört die Liturgie zu den wesentlichen Lebensfunktionen der Kirche. Im Laufe der Kirchengeschichte wurde die Liturgie oft reformiert, um die erstarrten Formen des Gottesdienstes aufzubrechen und an die Bedürfnisse der Gläubigen anzupassen (letzte Reform durch das Zweite Vatikanische Konzil). Siehe auch Messe.

    In der evangelischen Kirche: Teil des Gottesdienstes mit Wechselgesang von Pfarrer und Gläubigen.

    Kalenderblatt - 26. April

    1925 Hindenburg wird zum Reichspräsidenten gewählt.
    1954 Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll.
    1974 Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.