Lehre

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    1. Lehrzeit, Ausbildungszeit besonders von Handwerkern, die mit der Gesellenprüfung abschließt. Das Lehrverhältnis in einem handwerklichen Beruf beträgt zwei oder drei Jahre und endet mit einer Abschlussprüfung, die durch den Gesellenbrief nachgewiesen wird.
    1. Auffassung, Prinzip, Anschauung, eine aus der Erfahrung gezogene Folgerung, Konstrukt geistiger, religiöser oder wissenschaftlicher Art, das publiziert oder anderweitig verbreitet oder öffentlich gemacht wird (z.B. die Verkündigung eines Religionsstifters).
    1. in der Messtechnik ein Gerät, oft ein Messmittel aus gehärtetem Stahl, mit dem Werkstücke oder Teile davon auf Einhaltung der Grenzmaße geprüft werden; man unterscheidet unter anderem Fühlerlehre, Lochlehre, Formlehre und die Lehre für Außen- und Innenpassteile.