Legalitätsprinzip

    Aus WISSEN-digital.de

    (lateinisch) Gesetzmäßigkeitsgrundsatz;

    grundsätzliche Verpflichtung der Strafverfolgungsbehörden (z.B. Staatsanwaltschaft, Polizei, Finanzamt), jede Straftat bei Verdacht zu verfolgen (§§ 152, 160, 163 Strafprozessordnung, § 386 Abgabenordnung). Eine Anzeige ist somit nicht notwendig. Das Legalitätsprinzip wahrt den Grundsatz der Gleichheit vor dem Gesetz gemäß Artikel 3 Absatz 1 Grundgesetz.

    Ausnahmen gelten durch das Opportunitätsprinzip.