Legalitätsprinzip
Aus WISSEN-digital.de
(lateinisch) Gesetzmäßigkeitsgrundsatz;
grundsätzliche Verpflichtung der Strafverfolgungsbehörden (z.B. Staatsanwaltschaft, Polizei, Finanzamt), jede Straftat bei Verdacht zu verfolgen (§§ 152, 160, 163 Strafprozessordnung, § 386 Abgabenordnung). Eine Anzeige ist somit nicht notwendig. Das Legalitätsprinzip wahrt den Grundsatz der Gleichheit vor dem Gesetz gemäß Artikel 3 Absatz 1 Grundgesetz.
Ausnahmen gelten durch das Opportunitätsprinzip.
Kalenderblatt - 25. April
1826 | In England fährt das erste mit einem Verbrennungsmotor angetriebene Fahrzeug. |
1927 | Die in Genf tagende Abrüstungskonferenz einigt sich auf das Verbot des Gaskriegs. |
1945 | Beginn der Gründungskonferenz der Vereinten Nationen. |