Konkordat

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    (lateinisch "Vereinbarung")


    Staatsvertrag mit der katholischen Kirche (Papst) zur Regelung der wechselseitigen Beziehungen. Konkordate erlangen mit ihrer Verkündung Gesetzeskraft.

    Zu den wichtigsten Konkordaten gehören die Lateranverträge zwischen dem Heiligen Stuhl und Mussolini von 1929 (seit 1947 in der italienischen Verfassung). Weitere Beispiele: 1122 Wormser Konkordat zwischen Kaiser Heinrich V. und Kalixtus II. (Beendigung des Investiturstreits), 1448 Wiener Konkordat zwischen Friedrich III. und Nikolaus V. (an Stelle der vertagten Kirchenreformen), 1801 Konkordat (Konvention) zwischen Napoleon und Pius VII. (Wiederherstellung der kirchlichen Rechte, doch Wahrung staatlicher Oberaufsicht; in Kraft bis 1905); 1817 Konkordat zwischen Bayern und Pius VII. (Bistumseinteilung), 1821 zwischen Preußen und Pius VII. (Errichtung der Erzbistümer Köln und Gnesen-Posen; aber ohne Zugeständnis eigener Einkünfte); 1924 Bayern, 1929 Preußen, 1933 Deutsches Reich mit Pius XI. (Regelung der Stellung der Geistlichkeit, ihrer Vorbildung und Anstellung, des Religionsunterrichts u.a.).

    Kalenderblatt - 24. April

    1884 Die Regierung des Deutschen Reichs erklärt Damara- und Namakwaland, die spätere Kolonie Deutsch-Südwestafrika, zum deutschen Protektorat .
    1926 Deutschland und die UdSSR schließen einen Neutralitätspakt.
    1947 Die Moskauer Konferenz geht nach fast sieben Wochen zu Ende, ohne dass sich zwischen den Alliierten eine Einigung über den Friedensvertrag mit Deutschland und Österreich ergeben hätte.