Kollektivschuld

    Aus WISSEN-digital.de

    Schuldzuspruch an die ganze Bevölkerung eines Staates für Handlungen bzw. Verbrechen, die die Führung im Namen des Staates begangen hat.

    Der nach 1945 erhobene Vorwurf einer Kollektivschuld des deutschen Volkes für die nationalsozialistischen Verbrechen wurde im rechtlichen Sinne weitgehend fallen gelassen, da er nicht mehr dem modernen Rechtsdenken entspricht, das nur eine Rechtsschuld des einzelnen Täters kennt.