Kaufmann
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im Rechtssinne jeder, der im eigenen Namen ein Handels-, Fabrikations- oder anderes nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe betreibt (vgl. § 1 Handelsgesetzbuch) oder dessen gewerbliches Unternehmen ein Handelsgewerbe ist. Pflicht zur Eintragung in das Handelsregister und Führung von Geschäftsbüchern (vgl. §§ 2, 3 Handelsgesetzbuch).
Kalenderblatt - 20. April
1844 | Uraufführung des Märchens "Der gestiefelte Kater" von Ludwig Tieck. |
1916 | Die USA drohen Deutschland mit dem Abbruch der diplomatischen Beziehungen, wenn Deutschland nicht die Torpedierung von Fracht- und Passagierschiffen aufgebe. |
1998 | Die Terrororganisation RAF (Rote Armee Fraktion) erklärt sich selbst für "Geschichte" und löst sich auf. |