Kammfinger

    Aus WISSEN-digital.de

    (Ctenodactylidae)

    Diese Nager leben nur in den Felsgebirgen und Trockensteppen des nördlichen Afrika.

    Sie haben etwa die Größe eines Meerschweinchens (bis zu 20 Zentimeter lang, Schwanz etwa fünf Zentimeter) und wirken eher plump. Das Fell ist meist weich, ihre Schnurrbarthaare sind besonders lang, auch der Schwanz ist mit langen Borsten besetzt.

    Ihren Namen haben sie von der Reihe aus Hornspitzen, steifen und weicheren Borsten, die kammartig auf manchen Zehen der Hinterbeine angeordnet sind. Diese werden zur Pflege des Fells tatsächlich wie ein Kamm eingesetzt, dienen aber auch als Besen, um Sand wegzufegen. Auch beim Erklimmen von Felsen setzen die guten Kletterer die Kämme als Hilfe ein.

    Die Kammfinger ernähren sich von Gräsern, Kräutern und Getreide.

    Sie leben meist in Familienverbänden, zeigen aber kein Revierverhalten. Nach Sonnenaufgang kommen sie aus ihren Felsspalten und fressen, dann nehmen sie ein Sonnenbad. Erst gegen Abend werden sie wieder aktiver, bei Sonnenuntergang ziehen sie sich dann in die Felshöhlen zurück. Ähnlich den Murmeltiere warnen sie sich gegenseitig durch Pfiffe. Sie können in eine Art scheintote Starre verfallen, um von Feinden nicht entdeckt zu werden.

    Systematik

    Einzige Familie aus der Überfamilie der Kammfingerartigen (Ctenodactyloidea) in der Unterordnung der Hörnchenverwandten (Sciuromorpha).

    Die Einordnung der Kammfinger ist jedoch umstritten, sie wurden auch als eigene Unterordnung bezeichnet.

    Einige Arten:

    Gundi (Ctenodactylus gundi)

    Speke-Kammfinger (Pectinator spekei)

    Kalenderblatt - 24. April

    1884 Die Regierung des Deutschen Reichs erklärt Damara- und Namakwaland, die spätere Kolonie Deutsch-Südwestafrika, zum deutschen Protektorat .
    1926 Deutschland und die UdSSR schließen einen Neutralitätspakt.
    1947 Die Moskauer Konferenz geht nach fast sieben Wochen zu Ende, ohne dass sich zwischen den Alliierten eine Einigung über den Friedensvertrag mit Deutschland und Österreich ergeben hätte.