Jugendarrest

    Aus WISSEN-digital.de

    Zuchtmittel im Rahmen des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) und der Jugendarrestvollzugsordnung, welches das Ehrgefühl der/des Jugendlichen wecken und ihr/ihm bewusst machen soll, dass sie/er für das von ihr/ihm begangene Unrecht einzustehen hat. Der Jugendarrest ist Freizeitarrest, Kurzarrest oder Dauerarrest. Er wird in Jugendarrestanstalten oder Freizeitarresträumen der Landesjustizverwaltung vollzogen (vgl. §§ 13, 16, 90 JGG).

    Kalenderblatt - 23. April

    1980 Im so genannten zweiten Kohle-Strom-Vertrag verpflichten sich die deutschen Stromversorger zur Abnahme der heimischen Steinkohle. Ziel der Vereinbarung ist neben dem Verzicht auf überflüssige Importe die Sicherung von 100 000 Arbeitsplätzen.
    1990 Karl-Marx-Stadt erhält wieder den Namen Chemnitz. Anlass dazu gab eine Bürgerbefragung, bei der 76 % der Einwohner dafür stimmten.
    1998 Internationale Fluggesellschaften dürfen künftig Nordkorea überfliegen.