Jugendarrest
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Zuchtmittel im Rahmen des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) und der Jugendarrestvollzugsordnung, welches das Ehrgefühl der/des Jugendlichen wecken und ihr/ihm bewusst machen soll, dass sie/er für das von ihr/ihm begangene Unrecht einzustehen hat. Der Jugendarrest ist Freizeitarrest, Kurzarrest oder Dauerarrest. Er wird in Jugendarrestanstalten oder Freizeitarresträumen der Landesjustizverwaltung vollzogen (vgl. §§ 13, 16, 90 JGG).
Kalenderblatt - 23. April
1980 | Im so genannten zweiten Kohle-Strom-Vertrag verpflichten sich die deutschen Stromversorger zur Abnahme der heimischen Steinkohle. Ziel der Vereinbarung ist neben dem Verzicht auf überflüssige Importe die Sicherung von 100 000 Arbeitsplätzen. |
1990 | Karl-Marx-Stadt erhält wieder den Namen Chemnitz. Anlass dazu gab eine Bürgerbefragung, bei der 76 % der Einwohner dafür stimmten. |
1998 | Internationale Fluggesellschaften dürfen künftig Nordkorea überfliegen. |