Johannes Eck

    Aus WISSEN-digital.de

    deutscher Theologe; * 13. November 1486 in Eck (Egg) an der Günz, † 10. Februar 1543 in Ingolstadt; eigentlich: Johannes May(e)r oder Mai(e)r;


    scharfer Gegner der Reformation; Professor in Ingolstadt, trat mit Streitschriften und in Religionsgesprächen gegen Luther (Leipziger Disputation 1519) und Zwingli auf; er drängte im Verlauf der Leipziger Disputation Luther zur Leugnung der Heilsnotwendigkeit, der päpstlichen Vorrangstellung und zur Bestreitung der Irrtumslosigkeit der Konzilien, besonders aber zu der Behauptung, dass unter den verurteilten hussitischen Lehrsätzen echt evangelische gewesen seien. Damit hatte Eck Luther öffentlich als "Ketzer entlarvt". Eck war es dann auch, der die päpstliche Bannandrohungsbulle in Sachsen veröffentlichen sollte und der zu jenen katholischen Gelehrten gehörte, die im Auftrag des Kaisers eine Gegenschrift auf die "Confessio Augustana" schreiben sollten. Auch an den nachfolgenden Religionsgesprächen in Baden (Disputation mit Zwingli, die für den weiteren Verlauf der Reformation in der Schweiz von entscheidender Bedeutung war), Worms und Regensburg war Eck beteiligt. Seiner formalen Gewandtheit und der Fülle seines Wissens entsprach nicht die religiöse und theologische Tiefe. Die Frage bleibt offen, ob er Luther nicht erst durch seine Schärfe, ohne sich um der Einheit willen um seinen Gegner bemüht zu haben, zu Konsequenzen getrieben hat, die dieser ursprünglich gar nicht im Sinne hatte.

    Eck erwirkte persönlich in Rom die Bannbulle gegen Luther, war beteiligt an der Abfassung der Confutatio.

    Kalenderblatt - 23. April

    1980 Im so genannten zweiten Kohle-Strom-Vertrag verpflichten sich die deutschen Stromversorger zur Abnahme der heimischen Steinkohle. Ziel der Vereinbarung ist neben dem Verzicht auf überflüssige Importe die Sicherung von 100 000 Arbeitsplätzen.
    1990 Karl-Marx-Stadt erhält wieder den Namen Chemnitz. Anlass dazu gab eine Bürgerbefragung, bei der 76 % der Einwohner dafür stimmten.
    1998 Internationale Fluggesellschaften dürfen künftig Nordkorea überfliegen.