Jakob Wimpfeling

    Aus WISSEN-digital.de

    deutscher Humanist; * 25. Juli 1450 in Schlettstadt, † 17. November 1528 in Schlettstadt

    Der an den Hochschulen von Freiburg, Erfurt und Heidelberg humanistisch gebildete Geistliche Wimpfeling war von 1484 bis 1498 am Hofe des Bischofs von Speyer, lehrte bis 1501 an der Universität Heidelberg und lebte dann abwechselnd in Straßburg, Basel, Freiburg, Heidelberg und Schlettstadt. Obwohl er in Wort und Schrift für die Beseitigung kirchlicher Missstände eintrat, hielt er sich von der Reformation fern. Doch lag ihm eine andere Reform am Herzen: die der Schulen.

    Der Geistliche und Kanzelredner veröffentlichte eine Reihe religiöser Traktate und gab die Schriften des Augustus Bonaventura und Johannes Gerson heraus. Der Pädagoge kämpfte für die Gründung eines Gymnasiums in Straßburg und eine vernünftige Methode im Schulunterricht. Er verdeutschte antike Klassiker und geißelte klerikale Unwissenheit. Der Humanist Wimpfeling gründete nach dem Vorbild Konrad Celtis' in Straßburg und Schlettstadt wissenschaftliche Vereinigungen ("sodalitates literariae"). Mit seiner Schrift "Germania" (1501) trat er für den deutschen Charakter des Elsass ein und verwickelte sich dadurch in eine literarische Fehde mit Thomas Murner, der Wimpfeling in seiner "Germania nova" (1502) widerspricht. Auch als Historiker machte er sich einen Namen durch den ersten Versuch einer "deutschen Geschichte" (1505). Seine nach neulateinischem Muster verfasste Komödie "Stylpho" tritt für humanistische Gelehrtheit gegenüber der Unwissenheit mancher geistlicher Kreise ein.

    Kalenderblatt - 23. April

    1980 Im so genannten zweiten Kohle-Strom-Vertrag verpflichten sich die deutschen Stromversorger zur Abnahme der heimischen Steinkohle. Ziel der Vereinbarung ist neben dem Verzicht auf überflüssige Importe die Sicherung von 100 000 Arbeitsplätzen.
    1990 Karl-Marx-Stadt erhält wieder den Namen Chemnitz. Anlass dazu gab eine Bürgerbefragung, bei der 76 % der Einwohner dafür stimmten.
    1998 Internationale Fluggesellschaften dürfen künftig Nordkorea überfliegen.