Inventar

    Aus WISSEN-digital.de

    1. Bestand und Bestandsverzeichnis aller Einrichtungsgegenstände und Vermögenswerte eines Haushaltes, einer Firma u.a.
    1. periodisch zu erstellende Auflistung von Vermögenswerten (z.B. bei Unternehmen). Das Inventar ist also das Ergebnis der Inventur.
    1. Auflistung der Vermögenswerte bzw. Verbindlichkeiten aus einer Erbschaft, kann der Erbe beim Nachlassgericht einreichen auf Antrag des Nachlassgläubigers (vgl. §§ 1993, 2001 Bürgerliches Gesetzbuch).