Interregnum

    Aus WISSEN-digital.de

    (lateinisch "Zwischenherrschaft")

    1) allgemein die Zeit zwischen dem Ende der Regierungszeit eines Herrschers und dem Regierungsantritt seines Nachfolgers; vorläufige Regierung oder Zeitraum ohne rechtmäßige Regierung.

    2) kaiserlose Zeit nach dem Ende des staufischen Kaisertums (1254) und dem Tod König Wilhelms 1256 bis zur Wahl Rudolfs von Habsburg 1273. Die Zeit war gekennzeichnet durch das Scheinkönigtum ausländischer Fürsten (Richard von Cornwell und Alfons von Kastilien). Ohne Machtgrundlage wegen der Ausbildung des Kurfürstenkollegiums, der Machtsteigerung der Reichsfürsten zu vollprivilegierten Landesherren und des Niedergangs des Ritterstandes. Im engem Zusammenhang damit steht das Fehdewesen, Raubrittertum und Bündnissysteme der Städte.

    Kalenderblatt - 18. April

    1521 Martin Luther erscheint zum zweiten Mal vor dem Wormser Parteitag, verteidigt sich vor Kaiser und Reich und lehnt den Widerruf ab.
    1951 Frankreich, die Bundesrepublik Deutschland, Italien, die Niederlande, Belgien und Luxemburg schließen ihre Kohle- und Stahlindustrie in der Montanunion zusammen und verzichten auf ihre nationalen Souveränitätsrechte über diese Industriezweige.
    1968 Die tschechoslowakische Nationalversammlung wählt Josef Smrkovský zu ihrem neuen Präsidenten, der als einer der populärsten Politiker des "Prager Frühlings" die volle Rehabilitierung der Opfer der Stalinzeit und die Sicherung eines wirklich freien politischen Lebens zu seiner Aufgabe erklärt.