Innung
Aus WISSEN-digital.de
früher: Zunft, Gewerk, Gilde; jetzt: Körperschaft des öffentlichen Rechtes.
Freiwilliger Zusammenschluss selbstständiger Handwerker eines Faches oder verwandter Gewerbe auf regionaler Ebene zur gemeinsamen gewerblichen Interessenvertretung (unterste Einheit der Handwerkerorganisation). Die Innungen gehören laut Handwerksordnung zu den öffentlich-rechtlichen Körperschaften mit Vorstand, Versammlungen und Ausschüssen. Innungen übernehmen die Lehrlingsausbildung, nehmen die Gesellenprüfung ab und sorgen für die berufliche Weiterbildung. Aufsicht durch die Handwerkskammer.
Kalenderblatt - 20. April
1844 | Uraufführung des Märchens "Der gestiefelte Kater" von Ludwig Tieck. |
1916 | Die USA drohen Deutschland mit dem Abbruch der diplomatischen Beziehungen, wenn Deutschland nicht die Torpedierung von Fracht- und Passagierschiffen aufgebe. |
1998 | Die Terrororganisation RAF (Rote Armee Fraktion) erklärt sich selbst für "Geschichte" und löst sich auf. |