Impotenz
Aus WISSEN-digital.de
bezeichnet allgemein die Unfähigkeit, sich geschlechtlich fortzupflanzen. Dabei unterscheidet man zwischen Sterilität bzw. Unfruchtbarkeit (Impotentia generandi) und der Unfähigkeit zum Beischlaf (Impotentia coeundi). Beim Mann bedeutet dies meistens die Unfähigkeit zur Erektion oder zur Ejakulation (des Orgasmus) oder eine unzureichende Kontrolle über den Zeitpunkt der Ejakulation, sodass diese beispielsweise vor dem Eindringen in die Scheide erfolgt. Außerdem gibt es eine Impotenz ohne körperliche Ursache, die durch seelische Ursachen entsteht.
Kalenderblatt - 29. März
1894 | 34 Frauenorganisationen schließen sich zum Bund deutscher Frauenvereine (BdF) zusammen. |
1958 | Uraufführung von Max Frischs "Biedermann und die Brandstifter" in Zürich. |
1971 | Der jugoslawische Präsident Tito wird als erstes Oberhaupt eines sozialistischen Landes von Papst Paul VI. empfangen. |
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