Immobilien
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unbewegliche Sachen; Begriff für alle Sachen, zu deren wesentlichen Eigenschaften die Unveränderlichkeit des örtlichen Standpunkts gehört; ihnen ist ein gesonderter Teil des Sachenrechts gewidmet. Es handelt sich insbesondere um Grundstücke und Häuser, rechtlich weitgehend gleichgestellt sind ihnen Schiffe, Flugzeuge und grundstücksgleiche Rechte wie z.B. Erbbaurecht.
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