Immission
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- Einführen von Luft verunreinigenden Substanzen, radioaktiven Strahlen, belästigenden Lärm oder Ähnlichem in die Atmosphäre. Immissionen sind die an einem Ort eintreffenden Emission aus einer Emissionsquelle, die weit entfernt sein kann. Eine rechtliche Handhabe gegen Umweltschäden durch Immission bietet das Bundesimmissionsschutzgesetz.
- Einsetzung in ein Amt.
- Einführung in einen Besitzstand.
Kalenderblatt - 20. April
1844 | Uraufführung des Märchens "Der gestiefelte Kater" von Ludwig Tieck. |
1916 | Die USA drohen Deutschland mit dem Abbruch der diplomatischen Beziehungen, wenn Deutschland nicht die Torpedierung von Fracht- und Passagierschiffen aufgebe. |
1998 | Die Terrororganisation RAF (Rote Armee Fraktion) erklärt sich selbst für "Geschichte" und löst sich auf. |