Hochverrat

    Aus WISSEN-digital.de

    der gegen den Bestand eines Staates gerichtete gewaltsame Angriff auf die Staatsverfassung, das Staatsgebiet oder die Staatsgewalt.

    Gemäß § 81 Strafgesetzbuch wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren wegen Hochverrat bestraft, wer mindestens versucht, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz der Bundesrepublik beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern (Hochverrat gegen den Bund).

    Gemäß § 82 wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft, wer mindestens versucht, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt das Gebiet eines Landes ganz oder zum Teil einem anderen Land der Bundesrepublik einzuverleiben oder einen Teil eines Landes von diesem abzutrennen oder die auf der Verfassung eines Landes beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern (Hochverrat gegen ein Land).

    Kalenderblatt - 16. April

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