Hochschulen
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Oberbegriff für höhere wissenschaftliche Forschungs- und Lehranstalten. Älteste Form der Hochschule ist die Universität, hinzu kamen die Technische Hochschule und die Fachhochschule. Hochschularten in Deutschland:
1. Wissenschaftliche Hochschulen für Forschung, Lehre und Ausbildung mit eigener Hochschulverfassung, akademischer Selbstverwaltung, Promotionsrecht, unterstehen den Kultusministerien der Länder; darunter fallen die Universitäten, Technischen Hochschulen, Gesamthochschulen;
2. theologische und kirchliche Hochschulen;
3. Kunsthochschulen;
4. Musikhochschulen;
5. Sporthochschulen;
6. Pädagogische Hochschulen;
7. private Hochschulen;
8. Fachhochschulen.
Kalenderblatt - 17. April
1492 | Der genuesische Seefahrer Christoph Kolumbus schließt mit Ferdinand und Isabella von Spanien einen Vertrag über seine erste Expedition ab. |
1521 | Martin Luther erscheint vor dem Wormser Reichstag. |
1941 | Jugoslawien kapituliert im Krieg gegen deutsche, italienische und ungarische Truppen. |