Hermann Schulze-Delitzsch

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    deutscher Sozialpolitiker; * 29. August 1808 in Delitzsch, † 29. April 1883 in Potsdam

    Schulze studierte seit 1827 Rechtswissenschaften. Nach den bestandenen juristischen Prüfungen wurde Schulze 1838 Oberlandesgerichtsassessor und 1841 Patrimonialrichter in Delitzsch. Vom Kreise Delitzsch wurde er 1848 als Abgeordneter in die Nationalversammlung gewählt. Nach der Aufhebung der Patrimonialgerichtsbarkeit in Preußen bekam Schulze zunächst keine Anstellung, bis er 1850 als Kreisrichter nach Wreschen in Posen versetzt wurde.

    Schulze war neben Raiffeisen der Begründer des deutschen Genossenschaftswesens. 1849 war unter seiner Leitung eine Rohstoffgenossenschaft für Schuhmacher entstanden, und 1851 wurde die erste Vorschusskasse ins Leben gerufen. 1853 veröffentlichte er das "Assoziationsbuch für deutsche Handwerker und Arbeiter", worin er das ganze System der Genossenschaften entwickelte. Auf dem ersten Genossenschaftstag in Weimar 1859 wurde ihm die Stelle eines Anwalts des Genossenschaftswesens übertragen, die er bis zu seinem Tode bekleidete. Als Mitglied des Abgeordnetenhauses benutzte Schulze seinen ganzen Einfluss dazu, dass 1867 das preußische Genossenschaftsgesetz zustande kam, das auf den Norddeutschen Bund und später auch auf das Reich ausgedehnt wurde. Auf seine Veranlassung wurde die Genossenschaftsbank gegründet, um den einzelnen Genossenschaften die vorteilhafte Unterbringung und die Beschaffung von Kapitalien zu ermöglichen.