Hermann Höcherl

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    deutscher Jurist und Politiker; * 31. März 1912 in Brennberg, † 18. Mai 1989 in Regensburg

    Hermann Höcherl wurde in Brennberg in der Oberpfalz als Sohn eines Bauern geboren. 1934 bestand er das Rechtsreferendars-, 1938 das Assessorexamen. Nachdem er 1940 Staatsanwalt geworden war, meldete er sich freiwillig zur Wehrmacht. Nach Einsatz an den verschiedensten Fronten führte er zuletzt als Leutnant eine Batterie in Ostpreußen. Das Kriegsende erlebte er in Oberbayern, wo er in amerikanische Gefangenschaft geriet. 1948 arbeitete er wieder als Rechtsanwalt, seit 1951 als Amtsgerichtsrat in Regensburg.

    1953 wurde er erstmals in den Bundestag gewählt, als Vertreter der CSU. Dem Bundestag gehörte er ununterbrochen bis 1976 an, immer als direkt gewählter Abgeordneter des Wahlkreises Regensburg. Mit eigenen Entwürfen für die Kartellgesetzgebung und das Bundesnotenbankgesetz verschaffte er sich Beachtung innerhalb der CDU/CSU-Fraktion. Im vierten Kabinett Adenauer wurde er Innenminister. Im zweiten Kabinett Erhard war er dann Minister für Landwirtschaft und Forsten. Nach dem Regierungswechsel in Bonn 1969 löste ihn der FDP-Politiker Josef Ertl ab. 1971 nahm er als einziger Unionspolitiker an Willy Brandts privater Feier nach dem Erhalt des Friedensnobelpreises teil. Mit Ende der Legislaturperiode 1976 schied Höcherl auch aus dem Bundestag aus.

    Nach seinem Ausscheiden aus dem Parlament widmete er sich verstärkt seiner Regensburger Anwaltspraxis, machte jedoch im April 1977 wieder von sich reden, als er auf Einladung von Bundeskanzler Schmidt an einem Gespräch über Fragen der inneren Sicherheit teilnahm. Der im Auftrag der Bundesregierung von ihm erstellte Bericht zu den Fahndungspannen im Entführungsfall Schleyer wurde zum Rücktrittsgrund für Innenminister Maihofer, enthielt aber auch vielbeachtete Vorschläge für eine Verbesserung der Polizeiarbeit bei der Terroristenfahndung.

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