Heerschild

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    im deutschen Mittelalter äußeres Kennzeichen des Ranges der heerespflichtigen Fürsten und Lehensträger; die Heerschildordnung (erstmals aufgestellt unter Kaiser Friedrich I., aufgezeichnet im Schwaben- und Sachsenspiegel) unterschied sieben Heerschilde, deren oberster dem König zukam (danach geistliche Fürsten, Laienfürsten, Grafen und Freiherren, Ministerialen und Schöffenbarfreie, deren Mannen, übrige ritterbürtige Leute); sie brachte damit die lehensrechtlichen Bindungen in eine starre Rangfolge, verbot, von dem Träger eines niederen Heerschilds ein Lehen anzunehmen (in der Praxis nicht immer befolgt), erwies sich aber vor allem als Hauptstütze der Fürsten (Territorialherren) bei der Wahrung und Mehrung ihrer Macht, indem sie die niederen Lehens- (und Heerschild-)träger am Aufstieg hinderte und ihnen eine unmittelbare Unterstützung des Königs und Mitwirkung an der Reichspolitik verwehrte, dem Reichsfürstenstand aber das Verfechten von Rechts- und Machtansprüchen gegenüber dem isolierten König erleichterte.