Hebel
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fester, um eine Achse drehbarer Körper, an dem zwei Kräfte, die bewegende (Kraft) und die bewegte (Last), angreifen; z.B. Hebebaum. Hebelgesetz: die aufzuwendende Kraft steht zur Last in umgekehrtem Verhältnis der Länge der Hebelarme. Der Hebel ist einarmig, wenn Kraft und Last auf derselben Seite, zweiarmig, wenn sie auf verschiedenen Seiten vom Drehpunkt aus angreifen.
Kalenderblatt - 25. April
1826 | In England fährt das erste mit einem Verbrennungsmotor angetriebene Fahrzeug. |
1927 | Die in Genf tagende Abrüstungskonferenz einigt sich auf das Verbot des Gaskriegs. |
1945 | Beginn der Gründungskonferenz der Vereinten Nationen. |