Handwerksrolle

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    von den regionalen Handwerkskammern geführtes Verzeichnis aller innerhalb des Geltungsbereichs der jeweiligen Handwerkskammer selbstständig tätigen Handwerker unter Nennung des von ihnen ausgeübten Handwerks. Voraussetzung für die Eintragung ist die Ablegung einer Meisterprüfung (siehe Befähigungsnachweis) in dem auszuübenden oder einem nahe stehenden Gewerbe. Eine Bescheinigung, die so genannte Handwerkerkarte, ist über die Eintragung einzureichen. Grundsätzlich ist eine Einsichtnahme in die Handwerksrolle möglich, wenn berechtigtes Interesse daran vorgetragen und gegebenenfalls belegt werden kann.

    Kalenderblatt - 20. April

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