Handwerkskammer

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    Selbstverwaltungskörperschaft des öffentlichen Rechts zur Vertretung der Handwerksinteressen im Handwerkskammerbezirk (meist identisch mit dem Regierungsbezirk); in Deutschland entsprechend der Handwerksordnung. Sie übt zugleich hoheitliche Aufgaben aus: z.B. Regelung der Berufsausbildung sowie Gesellen- und Meisterprüfungsordnung (siehe Befähigungsnachweis), Führung der Handwerksrolle, Bestellung von Sachverständigen, Unterstützung Not leidender Handwerker, Aufsicht über die Innung. Von der obersten Landesbehörde (Landeswirtschaftsministerium) errichtet, unterstehen den Handwerkskammern alle Handwerksbetriebe (Pflichtmitgliedschaft), die sie durch Beiträge finanzieren. Organe einer Handwerkskammer sind die Vollversammlung, deren Mitglieder zu einem Drittel Gesellen sein müssen, der Vorstand sowie die Ausschüsse. Derzeit gibt es in Deutschland 55 Handwerkskammern, die in den Ländern zu Handwerkskammertagen, auf Bundesebene zum Zentralverband des deutschen Handwerks (ZDH) zusammengeschlossen sind. Im Jahr 2000 feierten die deutschen Handwerkskammern ihr hundertjähriges Bestehen.

    Kalenderblatt - 23. April

    1980 Im so genannten zweiten Kohle-Strom-Vertrag verpflichten sich die deutschen Stromversorger zur Abnahme der heimischen Steinkohle. Ziel der Vereinbarung ist neben dem Verzicht auf überflüssige Importe die Sicherung von 100 000 Arbeitsplätzen.
    1990 Karl-Marx-Stadt erhält wieder den Namen Chemnitz. Anlass dazu gab eine Bürgerbefragung, bei der 76 % der Einwohner dafür stimmten.
    1998 Internationale Fluggesellschaften dürfen künftig Nordkorea überfliegen.