Handwerksähnliches Gewerbe
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gemäß Anlage zu § 18, Abs. 2, Handwerksordnung, anzuzeigen bei der zuständigen Handwerkskammer; meist kleinbetrieblich organisierte Gewerbetätigkeit ohne vollhandwerkliche Berufsausbildung und daher ohne Befähigungsnachweis zu betreiben.
Kalenderblatt - 25. April
1826 | In England fährt das erste mit einem Verbrennungsmotor angetriebene Fahrzeug. |
1927 | Die in Genf tagende Abrüstungskonferenz einigt sich auf das Verbot des Gaskriegs. |
1945 | Beginn der Gründungskonferenz der Vereinten Nationen. |