Haftung
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Verpflichtung zum Schadensersatz; besteht in der Regel nur bei schuldhaftem Verhalten. Man unterscheidet Schuldhaftung (Haftung der Gesellschafter für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft), Schadenshaftung (z.B. in der Kfz-Versicherung), Gefährdungshaftung (Haftung für Schadensersatz auch ohne eigenes Verschulden) und Delikthaftung (Haftung für Schäden, die z.B. durch Verletzung einer Schutzvorschrift eingetreten sind).
Kalenderblatt - 20. April
1844 | Uraufführung des Märchens "Der gestiefelte Kater" von Ludwig Tieck. |
1916 | Die USA drohen Deutschland mit dem Abbruch der diplomatischen Beziehungen, wenn Deutschland nicht die Torpedierung von Fracht- und Passagierschiffen aufgebe. |
1998 | Die Terrororganisation RAF (Rote Armee Fraktion) erklärt sich selbst für "Geschichte" und löst sich auf. |