Haftung

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    Verpflichtung zum Schadensersatz; besteht in der Regel nur bei schuldhaftem Verhalten. Man unterscheidet Schuldhaftung (Haftung der Gesellschafter für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft), Schadenshaftung (z.B. in der Kfz-Versicherung), Gefährdungshaftung (Haftung für Schadensersatz auch ohne eigenes Verschulden) und Delikthaftung (Haftung für Schäden, die z.B. durch Verletzung einer Schutzvorschrift eingetreten sind).

    Kalenderblatt - 20. April

    1844 Uraufführung des Märchens "Der gestiefelte Kater" von Ludwig Tieck.
    1916 Die USA drohen Deutschland mit dem Abbruch der diplomatischen Beziehungen, wenn Deutschland nicht die Torpedierung von Fracht- und Passagierschiffen aufgebe.
    1998 Die Terrororganisation RAF (Rote Armee Fraktion) erklärt sich selbst für "Geschichte" und löst sich auf.