Haftprüfungsverfahren
Aus WISSEN-digital.de
gerichtliches Verfahren auf Antrag des Beschuldigten, bei dem der nach § 126 Abs. 1 StPO zuständige Richter überprüft, ob ein Haftbefehl nach § 120 StPO aufgehoben werden kann oder sein Vollzug nach § 116 StPO auszusetzen ist.
Kalenderblatt - 20. April
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