Haftprüfungsverfahren

    Aus WISSEN-digital.de

    gerichtliches Verfahren auf Antrag des Beschuldigten, bei dem der nach § 126 Abs. 1 StPO zuständige Richter überprüft, ob ein Haftbefehl nach § 120 StPO aufgehoben werden kann oder sein Vollzug nach § 116 StPO auszusetzen ist.

    Kalenderblatt - 20. April

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    1916 Die USA drohen Deutschland mit dem Abbruch der diplomatischen Beziehungen, wenn Deutschland nicht die Torpedierung von Fracht- und Passagierschiffen aufgebe.
    1998 Die Terrororganisation RAF (Rote Armee Fraktion) erklärt sich selbst für "Geschichte" und löst sich auf.