Haager Schiedsgericht

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    auch: Haager Schiedshof, Ständiger Schiedshof;

    auf der Grundlage des 1. Haager Abkommens (1899) von 24 Staaten gegründeter ständiger Schiedshof mit Büro in Den Haag; Aufgabe war die Schlichtung zwischenstaatlicher Konflikte und Meinungsverschiedenheiten, auf Verlangen der Parteien traten Richter und international anerkannte Juristen zum Gericht zusammen und vermittelten (nicht bei Ehrenfragen und bei lebenswichtigen nationalen Interessen); wurde seit 1932 nicht mehr angerufen, davor rund 20 Fälle; existiert aber weiter.

    Seine Aufgaben werden heute vor allem durch den 1945 gegründeten Internationalen Gerichtshof der Vereinten Nationen wahrgenommen.