Grundlagenvertrag

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    auch: Grundvertrag; völkerrechtlicher Vertrag über die Grundlagen der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR vom 21.12.1972 (in Kraft getreten 21.6.1973). Der Grundlagenvertrag schrieb gleichberechtigte Beziehungen fest, forderte Gewaltverzicht, Unverletzlichkeit der Grenzen, die Förderung von Rüstungsbegrenzung, die Respektierung der jeweiligen Unabhängigkeit, die Regelung humanitärer Fragen. In Zusatzpapieren wurden unter anderem Familienzusammenführung, kleiner Grenzverkehr und UN-Beitritt geregelt. Ferner wurden ständige Vertretungen (nicht Botschaften) in Berlin-Ost und Bonn errichtet. Die DDR wurde von der Bundesrepublik Deutschland aber nicht völkerrechtlich, sondern nur faktisch anerkannt. Die Grenze zwischen den Staaten wurde zwar als Staatsgrenze betrachtet, aber mit der Besonderheit, dass sie als Grenze zwischen zwei Staaten verlaufe, welche auf dem Fundament des noch existierenden Staates "Deutschland als Ganzes" existieren würden, dass sie also den Charakter einer Grenze zwischen zwei Bundesländern habe. Die Bundesregierung unterstrich in einem begleitenden "Brief zur deutschen Einheit" ihr politisches Ziel der Wiedervereinigung. Mit der Deutschen Einheit 1989 hat der Grundlagenvertrag nur noch historische Bedeutung.