Golf (Sport)

    Aus WISSEN-digital.de

    (englisch)

    Ballspiel, ausgetragen auf einem 15-50 ha großen Rasengelände mit neun oder 18 Bahnen; ursprünglich aus den Niederlanden oder aus Schottland. Ein 44-46 g schwerer Hartgummiball muss mit einem Schläger mit möglichst wenig Schlägen in das einzelne Zielloch (Durchmesser 10,8 cm; Tiefe mindestens 10 cm) auf dem Grün befördert werden.

    Eine Bahn (auch Loch genannt) kann 100-500 m lang und 20-50 m breit sein. Sie besteht aus dem Abschlagplatz, der Spielbahn (Fairway) und dem Grün mit dem Zielloch, in das der Ball eingelocht bzw. eingeputtet werden soll. Das Zielloch ist mit einer Flagge gekennzeichnet. Neben dem Farway liegt das Rough, ein Gelände, das mit hohem Gras, Büschen und Bäumen bewachsen oder sumpfig und uneben sein kann.

    Beim Abschlagplatz wird der Ball auf das Tee (ein Holzstift in "T"-Form) gelegt und von dort abgespielt. Bei jedem weiteren Schlag wird er von der Stelle aus weitergespielt, an der er zuvor liegen geblieben ist. Der Golfspieler versucht den Ball auf das gut gepflegte und mit kurz geschnittenem Gras bewachsene Farway oder Grün zu schlagen, auf dem der Ball gut rollt. Die natürlichen Hindernisse des Rough sowie zusätzlich künstlich angelegte wie Gräben, Bäche und Seen oder Erdhügel bzw. -vertiefungen erschweren dies. Je nach Distanz, Schlagart oder Bodenbeschaffenheit kann der Golfspieler in einer Runde bis zu 14 verschiedene Golfschläger benützen.

    Bei jeder Spielbahn ist ein bestimmter Par vorgegeben. Mit diesem Begriff bezeichnet man die Anzahl von Schlägen (drei bis fünf), die ein guter Spieler benötigen würde, um eine Bahn zu spielen. Die Summe der einzelnen Pars ergibt das Par des Platzes. Erreicht der Golfspieler ein Loch mit einem Schlag, so bezeichnet man dies als Hole-in-one. Die Spielstärke eines Golfers erkennt man an seinem Handikap. Das Handikap ergibt sich aus der Anzahl der Schläge, die ein Spieler über dem Par des Golfpatzes bleibt. Je geringer das Handikap, desto besser der Golfspieler.

    Kalenderblatt - 26. April

    1925 Hindenburg wird zum Reichspräsidenten gewählt.
    1954 Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll.
    1974 Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.