Glasur

    Aus WISSEN-digital.de

    (französisch)

    1. auch: Glace;

    im Bäckerhandwerk: Zuckerguss.

    1. glasartiger Überzug auf keramischen Erzeugnissen; in der Regel transparent, seltener getrübt und gefärbt (Farbglasur). Glasuren erhöhen die Festigkeit keramischer Erzeugnisse, erleichtern die Reinigung (wichtig für Isolatoren, Geschirr), dichten porösen Scherben ab (z.B. Fliesen, Steingutgeschirr), schützen Unterglasurfarben sowie Inglasurfarben und wirken (Glanz, Farbe) dekorativ. Sie werden als Schlicker oder elektrostatisch als Pulver auf den weißgetrockneten oder verglühten Scherben aufgebracht und fließen im Glattbrand aus. Ihr Erweichungspunkt muss unter dem des keramischen Scherbens liegen. Während des Brandes soll die Schwingung von Glasur und Scherben übereinstimmen; dasselbe gilt für die thermische Dehnung. Ist der Ausdehnungskoeffizient der Glasur größer als der des Scherbens, resultieren daraus Zugspannungen in der Glasur und eventuell Haarrisse. Im umgekehrten Fall können sehr hohe Druckspannungen in der Glasur zu Glasurabplatzungen führen. Man strebt in der Regel eine geringe Druckverspannung der Glasur an. Die Glasurrohstoffe unterscheiden sich wenig von denen des Scherbens, lediglich der Anteil an Flussmittel ist erhöht. Die Glasurdicke beträgt 0,1 bis 0,4 Millimeter. Man unterscheidet unter anderem Roh-, Fritt-, Matt-, Anflug-, Blei-, Salz- und halbleitende Glasuren.

    Kalenderblatt - 20. April

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