Geleit

    Aus WISSEN-digital.de

    1. im Mittelalter bewaffneter Schutz gegen Gewalt; notwendig zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit auf den von Warenzügen, Viehherden, Pilgern usw. belebten und gleichzeitig von Räubern bedrohten Straßen. Das Recht, Geleit zu geben, wurde vom Kaiser geübt oder auch als Regal an Landesherren, Städte usw. verliehen. Es wurde meist durch besondere Geleitherren oder Geleitmänner ausgeführt, die Reisenden mussten dafür Geleitgeld bezahlen. Wer den kaiserlichen Geleitbrief missachtete, verfiel der Reichsacht.

    In moderner Form (Konvoi) bewaffneter Unterwegsschutz für Handelsschiffe; militärische Landtransporte.

    1. im Strafrecht gerichtliche Zusicherung der Befreiung von Untersuchungshaft an einen abwesenden Beschuldigten.
    1. im Gesandtschaftsrecht besonderer Schutz von Diplomaten bei der Ein- und Ausreise durch einen Krieg führenden Staat.