Fremdkapital

    Aus WISSEN-digital.de

    auch: Gläubigerkapital;

    der Teil des Gesamtkapitals, der durch Schuldenaufnahme, also von außenstehenden, nicht am Unternehmen beteiligten Geldgebern, finanziert wurde.

    Gläubiger sind z.B. Banken, die langfristige Kredite geben. Im Gegensatz zu Eigenkapitalgebern (Gesellschaftern) haben Gläubiger keinerlei Ansprüche an das Unternehmen, wie z.B. Gewinnbeteiligung, sondern lediglich den Anspruch auf Rückzahlung mit Zinsen. Fremdkapital unterliegt auch keinem Haftungsverhältnis, d.h. im Konkursfall können Gläubiger nicht am Verlust beteiligt werden, sondern müssen, soweit möglich, befriedigt werden.

    Ggs. zu: Eigenkapital

    Kalenderblatt - 17. April

    1492 Der genuesische Seefahrer Christoph Kolumbus schließt mit Ferdinand und Isabella von Spanien einen Vertrag über seine erste Expedition ab.
    1521 Martin Luther erscheint vor dem Wormser Reichstag.
    1941 Jugoslawien kapituliert im Krieg gegen deutsche, italienische und ungarische Truppen.