Finanzwirtschaft

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    Maßnahmen des Staates und sonstiger öffentlich-rechtlicher Körperschaften (z.B. Sozialversicherungen) zur Beschaffung, Verwaltung und Verwendung öffentlicher Gelder; anders als bei Privatunternehmen bilden die erwarteten Ausgaben den Ausgangspunkt der öffentlichen Finanzwirtschaft, die sich dann die notwendigen Einnahmen verschafft. Zweck der Finanzwirtschaft ist nicht die Gewinnmaximierung, sondern die Bedarfsdeckung. Einnahmequellen sind Abgaben (Steuern, Gebühren etc.), Einkünfte aus öffentlichen Unternehmungen und Schuldaufnahmen des Staates (Staatsanleihen).

    Kalenderblatt - 24. April

    1884 Die Regierung des Deutschen Reichs erklärt Damara- und Namakwaland, die spätere Kolonie Deutsch-Südwestafrika, zum deutschen Protektorat .
    1926 Deutschland und die UdSSR schließen einen Neutralitätspakt.
    1947 Die Moskauer Konferenz geht nach fast sieben Wochen zu Ende, ohne dass sich zwischen den Alliierten eine Einigung über den Friedensvertrag mit Deutschland und Österreich ergeben hätte.