Maßnahmen des Staates und sonstiger öffentlich-rechtlicher Körperschaften (z.B. Sozialversicherungen) zur Beschaffung, Verwaltung und Verwendung öffentlicher Gelder; anders als bei Privatunternehmen bilden die erwarteten Ausgaben den Ausgangspunkt der öffentlichen Finanzwirtschaft, die sich dann die notwendigen Einnahmen verschafft. Zweck der Finanzwirtschaft ist nicht die Gewinnmaximierung, sondern die Bedarfsdeckung. Einnahmequellen sind Abgaben (Steuern, Gebühren etc.), Einkünfte aus öffentlichen Unternehmungen und Schuldaufnahmen des Staates (Staatsanleihen).