Finanzen: Versicherung
Aus WISSEN-digital.de
Unter dem Begriff der Versicherung versteht man solche Maßnahmen, die zur Deckung eines künftigen, durch Eintritt eines bestimmten Ereignisses entstehenden Geldbedarfs einzelner Personen getroffen werden.
Erzielt wird dies durch Verteilung des Bedarfsrisikos auf einen großen Personenkreis. Der Geldbedarf ist innerhalb eines Personenkreises statistisch berechenbar.
Der Versicherte zahlt einen bestimmten Betrag (Prämie) an den Versicherer, der einen Versicherungsschein (Police) ausstellt.
Arten von Versicherungen
Es gibt zahlreiche Arten von Versicherungen:
- Die Personenversicherung zum Beispiel (Lebens-, Unfall-, Krankengeld-, Invalidenversicherung) zahlt beim Eintritt des Versicherungsfalles eine bestimmte Versicherungssumme aus.
- Bei der Sachversicherung (Transport-, Feuer-, Vieh-, Hagel-, Diebstahl-, Haftpflicht-, Kreditversicherung usw.) dagegen richtet sich die Höhe der Versicherungsleistung nach der Schadenshöhe.
- Die verschiedenen Zweige der Sozialversicherung (z.B. Unfallversicherung, Arbeitslosen-, Alters- und Hinterbliebenenversicherung) sind meist obligatorisch.
Es gilt als die Pflicht jedes Arbeitnehmers, Beiträge für die verschiedenen Zweige der Sozialversicherung zu leisten. Wegen ihrer Bedeutung für das Sozialsystem ist die Reichweite der Versicherungspflicht in Deutschland politisch umstritten.
Träger der Versicherung ist bei der Privatversicherung entweder eine Kapitalgesellschaft oder ein Verein oder eine Genossenschaft (Versicherung auf Gegenseitigkeit).
Die Versicherungsgesellschaften stehen unter der Aufsicht des Bundesamts für Versicherungswesen.
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