Feme
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(mittelhochdeutsch "Verurteilung, Strafe") auch: Veme;
im Mittelalter (nachgewiesen seit dem 13. Jh.) vom König mit dem Blutbann beliehene Freigerichte (ausschließlich für todeswürdige Verbrechen), besonders in Westfalen (während anderswo die Blutgerichtsbarkeit von den Landesherren beansprucht wurde); das Gericht setzte sich zusammen aus mindestens sieben "Freischöffen" (freien Bauern), tagte bei Tage und ohne Vermummung an der herkömmlichen Thingstätte, die Schöffen waren als "Wissende" eingeweiht in das geheime Prozessverfahren und durch Eid zur Geheimhaltung verpflichtet. An der Spitze jedes Freistuhls (der angesehenste: Dortmund) stand ein Stuhlherr (Oberstuhlherr: der Erzbischof von Köln als Herzog von Westfalen), unter ihm die Freigrafen, die den Vorsitz führten; seit dem 14. Jh., als die Rechtsunsicherheit im ganzen Reich zunahm, dehnte sich das Wirkungsfeld der Femegerichte weiter aus; wer der Ladung der Feme nicht folgte, wurde "verfemt" (gerichtet). Die Femegerichte verfielen seit dem 15. Jh., in Westfalen bestanden sie als lokale Gerichte bis 1808.
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