Familiengericht

    Aus WISSEN-digital.de

    Kammer des Amtsgerichts, die für das Familienrecht zuständig ist. Das Familiengericht entscheidet gemäß § 23 b Gerichtsverfahrensgesetz, § 64 k Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG), § 640 a Zivilprozessordnung über Familien- und Kindschaftssachen. Die Zuständigkeit des Gerichtes richtet sich nach dem Wohnsitz des Antragstellers oder evtl. des Antraggegners. In Ehesachen besteht vor dem Familiengericht Anwaltszwang.

    Kalenderblatt - 19. April

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