Fahrrinne
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für die Schifffahrt bestimmte Bahn in einem Fluss oder an der Meeresküste, die durch Seezeichen gekennzeichnet ist; das Gewässer, in dem sich die Fahrrinne befindet, bezeichnet man als Fahrwasser. Dieses ist außerhalb der Fahrrinne in der Regel nicht für die Beschiffung ausgebaut.
Kalenderblatt - 24. April
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1926 | Deutschland und die UdSSR schließen einen Neutralitätspakt. |
1947 | Die Moskauer Konferenz geht nach fast sieben Wochen zu Ende, ohne dass sich zwischen den Alliierten eine Einigung über den Friedensvertrag mit Deutschland und Österreich ergeben hätte. |