Fahneneid

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    eidlich auf die Fahne geleistete Treue- und Gehorsamsverpflichtung des Soldaten. Nach 1871 beinhaltete der Fahneneid die Gehorsamsleistung gegenüber dem Kaiser als oberstem Kriegsherrn; in der Weimarer Republik unterschied man zwischen dem Verfassungseid und dem militärischen Gehorsamseid; Letzterer wurde bis 1945 beibehalten. In der Bundeswehr wurde dann der Fahneneid durch den Diensteid der Berufssoldaten und Wehrpflichtigen ersetzt. Seit 1965 wird der Diensteid symbolisch auf die jeweilige Truppenfahne abgelegt.