Ewiger Friede

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    1. immerwährende, allumfassende Beseitigung innerer und äußerer Friedensstörungen in einem offenen Frieden; als spätantikes Erbe besonders im Mittelalter in eschatologischen und chiliastischen Denkmodellen verwendeter Begriff.
    1. 1516 in Freiburg (Schweiz) geschlossener Vertrag zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und Frankreich.