Evangelische Kirche in Deutschland
Aus WISSEN-digital.de
Abk.: EKD;
in Deutschland der 1948 eingeführte Name für den Bund der lutherischen, reformierten und unierten Landeskirchen.
Sie vertritt den größten Teil der evangelischen Christen in der Bundesrepublik Deutschland. Ihre Mitgliedschaft ist an Taufe und Wohnsitz gebunden. Die EKD äußert sich zunehmend zu aktuellen innenpolitischen Fragen wie die Beratungspflicht zum § 218 oder der Sonntagsruhe in Bezug auf das Ladenschlussgesetz.
Die angeschlossenen Landeskirchen haben Mitspracherecht über die Kirchenkonferenz der EKD; weitere Leitungsgremien sind die Synode und der Rat der EKD.
Kalenderblatt - 25. April
1826 | In England fährt das erste mit einem Verbrennungsmotor angetriebene Fahrzeug. |
1927 | Die in Genf tagende Abrüstungskonferenz einigt sich auf das Verbot des Gaskriegs. |
1945 | Beginn der Gründungskonferenz der Vereinten Nationen. |