Europäischer Wirtschaftsraum

    Aus WISSEN-digital.de

    Abk.: EWR;

    Das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum wurde 1992 von den Mitgliedern der damaligen EG (seit 1993 EU) sowie den drei EFTA-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen geschlossen (seit 1994 in Kraft). Das Abkommen gilt seit dem 1. Mai 2004 auch für die zehn neuen Mitgliedsstaaten der EU.

    Ziel war die Ausweitung des europäischen Binnenmarkts auf die beteiligten EFTA-Staaten; so wurden unter anderem die vier Grundfreiheiten der EG (freier Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital) auf die beteiligten EFTA-Staaten ausgeweitet. Die Mitgliedsstaaten arbeiten überdies politisch in den Bereichen Forschung, Bildung, Umwelt und Verbraucherschutz zusammen. Nicht vorgesehen waren eine Zollunion oder eine einheitliche Währung.

    Organe des EWR sind der Ministerrat, der Gemeinsame Ausschuss, der Gemischte Parlamentarische Ausschuss sowie der Konsultativ-Ausschuss (Gemeinsamer EWR-Ausschuss) als Ausführungsgremium und der Gemeinsame Parlamentarische Ausschuss.