Ertrag
Aus WISSEN-digital.de
der in Geld bezifferte Wertzuwachs eines Unternehmens innerhalb einer bestimmten Zeit, soweit er zu einer Erhöhung des Reinvermögens führt. So ist z.B. eine Fremdkapitalerhöhung oder die Rückzahlung von Forderungen kein Ertrag, da gleichzeitig mit der Einzahlung auch die Verbindlichkeiten steigen (bzw. die Forderungen sinken). Man unterscheidet:
a) Ertrag: entspricht der betrieblichen Leistung; hierzu gehören nur Erträge, die aus der ordentlichen betrieblichen Tätigkeit (Umsatz) resultieren.
b) Neutraler Ertrag: alle Erträge, die aus nichtbetrieblicher Tätigkeit entstehen (z.B. aus Verkauf von Betriebsanlagen, Pachteinnahmen, Steuerrückzahlungen etc.).
Eine Ausnahme bildet die Einlage (Kapitalerhöhung) von Gesellschaftern. Sie erhöhen zwar das Reinvermögen, zählen aber trotzdem nicht zum Ertrag. Ein Unternehmen erwirtschaftet dann Gewinne, wenn die Erträge die Aufwendungen übertreffen.
Ggs. zu: Aufwand
Kalenderblatt - 29. März
1894 | 34 Frauenorganisationen schließen sich zum Bund deutscher Frauenvereine (BdF) zusammen. |
1958 | Uraufführung von Max Frischs "Biedermann und die Brandstifter" in Zürich. |
1971 | Der jugoslawische Präsident Tito wird als erstes Oberhaupt eines sozialistischen Landes von Papst Paul VI. empfangen. |
Magazin
- SEO-Trends 2024: Die Evolution digitaler Strategien und ihre Auswirkungen
- Balkonkraftwerke - welche Vor- und Nachteile gibt es?
- Chargenrückverfolgung erfolgreich in das Unternehmen integrieren
- Einkommensteuererklärung - lohnt sich die freiwillige Abgabe?
- E-Scooter: Wissenswertes über einen aktuellen Mobilitätstrend